Allgemeine Geschäftsbedingungen

– AGB

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der CityCar Stuttgart im Bereich Chauffeur- und Mietwagenservice gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.

Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, CityCar Stuttgart hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

CityCar Stuttgart erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung mit Chauffeur.

Leistungsarten:

  • Transferfahrten (z. B. Flughafen, Stadt)
  • Stundenbuchungen
  • City-to-City Fahrten

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchung oder dem Angebot.

3. Vertragsschluss

Anfragen über Website, Telefon oder E-Mail stellen zunächst ein unverbindliches Angebot des Kunden dar. Ein Vertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung von CityCar Stuttgart zustande (schriftlich, per E-Mail oder auf sonstigem elektronischem Weg).

Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben in der Buchungsbestätigung zu prüfen und Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.

4. Preise und Abrechnung

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt, sofern nicht anders angegeben.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

Zusatzkosten können entstehen durch:

  • Mehrkilometer über inkludierte Strecke hinaus
  • Wartezeiten
  • Zusatzstopps oder Änderungen
  • Nachtzuschläge

5. Wartezeit

  • 60 Minuten Wartezeit bei Flughafenabholungen inklusive
  • 15 Minuten Wartezeit bei allen anderen Fahrten inklusive

Danach wird Wartezeit gemäß Preisliste berechnet, abgerechnet pro angefangene halbe Stunde.

6. Stundenbuchungen

  • Mindestbuchung: 2 Stunden
  • Inklusive: 20 km pro Stunde
  • Mehrkilometer werden gesondert berechnet

Einsatzzeit beginnt am vereinbarten Startpunkt. Buchungen müssen in derselben Stadt oder Metropolregion wie der Abholort enden, andernfalls fällt eine Fahrzeugrückgabekosten an. Die Rückgabekosten werden nach dem Kilometersatz der gebuchten Fahrzeugklasse gemäß Preisliste (Mehrkilometer) berechnet, bezogen auf die Rückstrecke des Fahrzeugs zur Metropolregion Stuttgart.

7. City-to-City Fahrten

  • Preise basieren auf festen Routen oder Kilometerabrechnung
  • Bei Abweichungen (Umwege, Zusatzstopps) erfolgt Nachberechnung
  • Rückfahrten sind nicht automatisch inkludiert

Rückfahrten werden gesondert vereinbart. Bucht derselbe Kunde die Rückfahrt, kann ein reduzierter Preis angeboten werden; bei Buchung durch einen anderen Kunden gilt der volle Streckenpreis.

8. Nachtzuschlag

Für Fahrten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr wird ein Zuschlag von 15 % auf den Grundpreis erhoben.

9. Zahlungsbedingungen

Zahlung erfolgt per:

  • Rechnung (Überweisung)
  • Zahlungslink / Kreditkarte
  • Zahlungsziel: gemäß Vereinbarung

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). CityCar Stuttgart behält sich vor, tatsächlich entstandene Mahnkosten in Rechnung zu stellen.

10. Stornierungsbedingungen

  • Stornierung bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn: kostenfrei
  • 24–12 Stunden vorher: 50 % des Fahrpreises
  • Weniger als 12 Stunden oder No-Show: 100 % des Fahrpreises

Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass CityCar Stuttgart kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend genannte Pauschale. In diesem Fall wird nur der nachgewiesene, geringere Betrag berechnet.

11. No-Show des Kunden

Erscheint der Kunde nicht am vereinbarten Abholort:

  • nach Ablauf der inkludierten Wartezeit gilt die Fahrt als durchgeführt
  • es werden 100 % des Fahrpreises berechnet

Auch hier gilt das Nachweisrecht gemäß §10.

12. Kein Widerrufsrecht

Für Verträge über die Beförderung von Personen, die für die Erbringung der Leistung einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten ausschließlich die Stornierungsbedingungen gemäß §10. Die vollständige Widerrufsbelehrung, einschließlich der Regelung für den Ausnahmefall einer Buchung ohne festen Termin, ist unter citycar-stuttgart.de/widerruf/ abrufbar.

13. Verspätungen und Änderungen

Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten.

Änderungen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.

Zusatzkosten durch Änderungen, z. B. Ziel, Stopps, zusätzliche Wartezeit, werden berechnet. Zusatzstopps werden wie Wartezeit abgerechnet (siehe §5).

14. Durchführungspflicht

Eine bestätigte Buchung ist verbindlich.

CityCar Stuttgart ist berechtigt, im Ausnahmefall einen gleichwertigen Ersatzfahrer oder Subunternehmer einzusetzen.

15. Fahrzeuge

Es besteht kein Anspruch auf ein konkretes Fahrzeugmodell.

Es wird ein Fahrzeug der gebuchten Kategorie oder gleichwertig bereitgestellt.

16. Subunternehmer

CityCar Stuttgart ist berechtigt, Aufträge an qualifizierte Partner weiterzugeben.

Die Qualitätsstandards bleiben dabei gewahrt.

17. Haftung

CityCar Stuttgart haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet CityCar Stuttgart auch bei einfacher Fahrlässigkeit, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere besteht, soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, keine Haftung für:

  • Verkehrsverzögerungen
  • höhere Gewalt
  • Flugverspätungen (werden berücksichtigt, jedoch ohne Garantie)

Offener Punkt: fester Höchstbetrag für Sachschäden (analog Wettbewerbsvergleich) noch nicht final entschieden.

18. Verhalten im Fahrzeug

Rauchverbot in allen Fahrzeugen.

Beschädigungen oder starke Verschmutzungen werden in Rechnung gestellt.

CityCar Stuttgart ist berechtigt, die Fahrt abzulehnen oder abzubrechen, wenn ein Fahrgast erkennbar alkoholisiert oder aggressiv auftritt oder die Sicherheit gefährdet. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

19. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • korrekte Angaben zu machen
  • erreichbar zu sein
  • pünktlich am Abholort zu erscheinen

20. Datenschutz

CityCar Stuttgart verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf citycar-stuttgart.de.

21. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern gesetzlich zulässig.

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.